DRK Presseinformationen https://www.drk-stadtallendorf.de de DRK Thu, 18 Apr 2024 08:32:45 +0200 Thu, 18 Apr 2024 08:32:45 +0200 TYPO3 EXT:news news-2402 Thu, 28 Jul 2022 00:00:00 +0200 Wir suchen genau dich! JRK Gruppe Stadtallendorf /aktuell/presse-service/archiv/archiv/wir-suchen-genau-dich-jrk-gruppe-stadtallendorf.html Du hast Interesse an einem Hobby ohne Leistungszwang? Du magst mit anderen Zeit verbringen? Du möchtest Helfen können? Dann bist du bei uns richtig.

Das Jugendrotkreuz (JRK) ist der eigenständige Jugendverband des Deutschen Roten Kreuzes. Über 113.000 junge Mitglieder im Alter von 6 bis 27 Jahren engagieren sich ehrenamtlich für Gesundheit, Umwelt, Frieden und internationale Verständigung.

Beim Deutschen Jugendrotkreuz stellen Kinder und Jugendliche im Zeichen der Menschlichkeit Projekte auf die Beine und füllen die Rotkreuz-Idee mit Leben: Handeln allein nach dem Maß der Not. Ob Erste Hilfe im Notfall, Schulsanitätsdienste, friedliche Konfliktlösung, soziale Initiativen oder Hilfsprojekte für Betroffene aus Krisenregionen - die Mitglieder des Jugendrotkreuzes setzen sich mit vereinten Kräften für eine humanitäre Gesellschaft ein.

Jung hilft jung

Mit Kampagnen zu Themen, die besonders junge Menschen bewegen - wie etwa zu Kindersoldaten, Gewaltprävention, Kinderarmut oder Klimawandel - macht das Jugendrotkreuz die Öffentlichkeit auf kritische Zustände aufmerksam und setzt sich aktiv für positive gesellschaftliche Entwicklungen ein.

Weitere Schwerpunkte sind der Aufbau von Beziehungen und Kooperationen mit Kindern und Jugendlichen aus anderen Ländern und Kulturen. Regelmäßig organisiert das Jugendrotkreuz internationale Begegnungen, auf denen sich Jugendliche aus aller Welt kennenlernen und in Workshops austauschen können.

Wo finde ich das Jugendrotkreuz?

Schreibt uns über diese Mailadresse

jrk(at)drk-stadtallendorf.de

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news-2504 Fri, 04 Mar 2022 15:10:25 +0100 Deine Klamotten liegen schon bereit! Wo bist du? /aktuell/presse-service/archiv/archiv/deine-klamotten-liegen-schon-bereit-wo-bist-du.html Du bist mindestens 16 Jahre alt? Möchtest du etwas ehrenamtlich tun? Willst du Menschen in Notlagen helfen  Deine Klamotten liegen schon bereit! Wo bist du?

  • Du bist mindestens 16 Jahre alt?
  • Möchtest du etwas ehrenamtlich tun?
  • Willst du Menschen in Notlagen helfen?
  • Möchtest du eine verdammt coole & familiäre Truppe um dich haben?
  • Möchtest du an einem sehr großen Aus, fort & Weiterbildungskatalog teilnehmen?
  • Du möchtest auf Veranstaltungen, wo alle Tickets schon ausverkauft sind?


Dann bist du bei uns genau richtig!
Wir haben für jeden die passende Jacke, Hose & Einsatzbereich!

Interesse geweckt? Dann gehe bitte auf den Link & fülle alles aus. Wir melden uns umgehend.
Bei weiteren Fragen kannst du uns gerne kontaktieren. Wir freuen uns!
bit.ly/357RryM

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news-2503 Fri, 25 Feb 2022 16:12:46 +0100 DRK Kleiderladen- Ihr Second-Hand-Geschäft /aktuell/presse-service/archiv/archiv/drk-kleiderladen-ihr-second-hand-geschaeft.html Günstig Kleidung shoppen in Ihrer Nähe. Vielfältiges Angebot zum kleinen Preis

In Stadtallendorf bietet das DRK in seinem Kleiderladen Second-Hand-Kleidung zu sehr günstigen Preisen an. Durch das stetig wechselnde Angebot haben Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, sich im DRK-Kleiderladen individuell auszustatten. Von modern und sportlich über elegant und klassisch bis hip und trendig – in unseren Kleiderläden finden auch Sie ihr ganz persönliches Schnäppchen.

Nachhaltig einkaufen leicht gemacht

Die DRK Kleiderläden sind etwas für jeden: eine Fundgrube für Schnäppchenjäger, ein individueller Mode-Ausstatter, aber vor allem auch eine Einkaufsmöglichkeit für alle, denen Nachhaltigkeit wichtig ist. Schluss mit Fast-Fashion und Wegwerf-Mode.

In den DRK Kleiderläden werden gespendete Kleidungsstücke gewaschen, aufbereitet und in den Verkauf genommen. Jedes Kleidungsstück, das gut erhalten oder neuwertig ist, findet so eine zweite Verwendung.

Durch die individuellen Einzelstücke haben hier nicht nur kostenbewusste Menschen die Chance richtige Schnäppchen zu machen, sondern ein jeder die Möglichkeit sich individuell und einzigartig auszustatten.

Shoppen und dabei Gutes tun!

Schon gewusst? Der Erlös der Kleiderläden fliest zu 100% in die Rotkreuz-Arbeit vor Ort. Sie wollten schon immer nach Herzenslust shoppen und gleichzeitig etwas Gutes tun? Besuchen Sie unsere Kleiderläden. Wir freuen uns auf Sie!

DRK Kleiderladen Stadtallendorf

Wetzlarer Straße 1 
35260 Stadtallendorf

Öffnungszeiten:
Montag-Freitag: 10 bis 18 Uhr
Samstag: 10 bis 16 Uhr

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news-2502 Fri, 25 Feb 2022 15:41:07 +0100 Corona-Schnelltests /aktuell/presse-service/archiv/archiv/corona-schnelltests.html Der DRK-Kreisverband wurde durch die Landkreise Gießen und Marburg-Biedenkopf mit dem Betrieb von Corona-Schnelltestzentren beauftragt.

Hinweis Corona-Schnelltests

Neue Testverordnung tritt am 25.11.2022 in Kraft: Was ändert sich bei uns?

Der DRK-Kreisverband wurde durch die Landkreise Gießen und Marburg-Biedenkopf mit dem Betrieb von Corona-Schnelltestzentren beauftragt.

Auf Grundlage der neuen Testverordnung haben Bürgerinnen und Bürger weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests. Wir bieten weiterhin Bürgertests für jede Personengruppe nach der neuen Testverordnung an. Personen, die keiner der aufgeführten Personengruppen angehören und dennoch getestet werden möchten, müssen zukünftig ihren Test selbst zahlen. Die Kosten belaufen sich dabei auf 8,00 Euro pro Test.

Bitte beachten Sie, dass in den Testzentren vor Ort nur Kartenzahlung und keine Barzahlung möglich ist!

Termine können jederzeit online über www.testzentrum-drk.de und telefonisch unter 0641-35098666 (Mo.-Fr. von 08:00-18:00 Uhr) vereinbart werden. Bei Fragen, Anregungen oder Wünschen klicken Sie hier und nutzen dort bitte das Kontaktformular.

 

Folgende Personengruppen haben einen Anspruch auf einen kostenlosen Test:

  • Infizierte: Personen, die sich in Absonderung befinden und sich freitesten lassen wollen.
  • Personen nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4, (für den Aufenthalt in einer stationären- oder Pflegeeinrichtung  oder den Besuch von diesen). Bitte beachten Sie, dass Sie als Besucher einer Pflegeeinrichtung zwingend den Nachweis benötigen, dass Sie zu dieser Personengruppe zählen. Dafür müssen Sie zu Ihrem Termin das Formblatt des Bundesgesundheitsministeriums ausgedruckt und ausgefüllt mitbringen. Dieses finden Sie hier.
  • Pflegepersonen im Sinne des § 19 Satz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch,
  • Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch beschäftigt sind.

 

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