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VerpflegungsdienstVerpflegungsdienst

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Ansprechpartner

Frau

Anke Sturm

Tel: 0172 / 2957118

anke.sturm(at)drk-stadtallendorf.de

  • Verpflegungsdienst - was sind die Aufgaben?

    Der Verpflegungsdienst ist ein Fachdienst im Betreuungsdienst und umfasst die Aufgaben bei der Planung, dem Wareneinkauf und Lageristik, der Zubereitung bis hin zur Ausgabe von Verpflegung für z.B. Betroffene eines Schadensereignisses.

    Im Verpflegungsdienst werden geschulte Fachkräfte mit der Ausbildung Fachdienstausbildung Verpflegungsdienst tätig, die wiederum bei der Herstellung von Warmverpflegung die Feldköchinnen und Feldköche unterstützen.

    Bei den Verpflegungsangeboten unterscheidet man jeweils Kalt- und Warmverpflegungsformen sowie Kalt- und Warmgetränkeangebote.

    Je nach den örtlichen Möglichkeiten können dabei vom Verpflegungsdienst auch ganze Menüs hergestellt werden. Dabei ist der Fachdienst geschult, um auf eine ausgewogene Ernährung zu achten, besondere Kostformen z.B. bei Erkrankungen und Allergien sicherzustellen sowie ausreichend nahrhafte Mahlzeiten zur Gesunderhaltung der zu Verpflegenden anzubieten.

    Als Zielgruppe stehen Betroffene eines Ereignisses genauso im Mittelpunkt, wie Einsatzkräfte. Die Verpflegungsform und die Mahlzeiten sowie die Portionen können je nach Zielgruppe unterschiedlich sein, um z.B. Einsatzkräften ausreichend energiereiche Mahlzeiten zur Verfügung zu stellen, so dass bei diesen die Leistungsfähigkeit für den weiteren Einsatz erhalten bleibt.

  • Ausbildung in der Gruppe

    Ziel ist die Ausbildung zum Verpflegungshelfer, die zum Einstieg in die Gruppe aber nicht zwingend vorhanden sein muss.

    Zu den Ausbildungsinhalten gehören:

    • Aufgaben, Stärke, Gliederung und Ausstattung des Verpflegungstrupps
    • Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungs- und Sicherheitsmaßnahmen
    • Mobile Küchen
    • Beschaffung, Lagerung und Ausgabe von Lebensmitteln
    • Speisepläne und Mengenberechnung
    • Verwendung und Vorbereitung von Nahrungsmitteln
    • Warmverpflegung und Getränke
    • Ausgabe der Verpflegung
    • Reinigung und Wartung
    • Verwaltung und Dokumentation

    Die Mitglieder erhalten eine Schulung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG §43) und bilden sich stets weiter.